Impressum
bemefa Metallmöbel GmbH
Annaberger Str. 282 a
09125 Chemnitz
Sitz:
Amtsgericht Chemnitz HRB-Nr. 22364
Steuer-Nr. 214/1064032
Ust.-Id DE244937375
Geschäftsführerin: Jeanette Müller
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 371 5280 0
Telefax: +49 (0) 371 5280 180
E-Mail: vertrieb@bemefa.cloud
Website: www.bemefa.cloud
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Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
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Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
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E-Mail: info@bemefa.com
Website: www.bemefa.com
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Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Quellverweis: eRecht24
AGB
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen ausschließlich.
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nach Maßgabe von Absatz (1.1) auch für alle künftigen Geschäfte mit
dem Käufer.
2. Angebot
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist verbindlich. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung des Käufers liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
2.3. Für den Umfang der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Sämtliche Nebenabreden und
sämtliche Änderungen der Bestellung bedürfen der Schriftform.
2.4. Unsere Handels- und Reisevertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden, Zusicherungen etc. zu geben, die über den Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung hinausgehen.
2.5. An Informationen, insbesondere Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die an den Käufer oder Dritte
weitergegeben werden, behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechte vor. Sie dürfen anderen Personen als dem Käufer
bzw. dem Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Lieferung und Lieferverzug
3.1. Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Sie sind unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als
verbindlich vereinbart. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart,
ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren. Die Einhaltung von Fristen
von Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer beizubringender Leistungs- oder
Lieferungsbestandteile, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig
erfüllt, so verlängert sich die Frist angemessen.
3.2. Da wir von den jeweiligen Liefermöglichkeiten der Hersteller und Zulieferer abhängig sind, besteht generell kein Rechtsanspruch auf Lieferung der gewünschten/ bestellten Ware bzw. der gewünschten/ bestellten Menge. Dies gilt insbesondere im Falle von Produktionseinstellung oder anderweitiger Nichtlieferbarkeit eines Artikels seitens des Herstellers oder Zulieferers.
In diesen Fällen besteht unsererseits keine Erfüllungspflicht, wobei bei Nichtlieferbarkeit der Käufer im Rahmen unseres
jeweiligen Kenntnisstandes vorab unterrichtet wird.
3.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Kaufsache das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist. Wird ein unverbindlicher Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist um vier Wochen überschritten, so
kann der Käufer uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Fristablauf dieser Aufforderung kommen
wir in Verzug.
3.4. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen. Fällt uns
oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, haften wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen, im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aber
nach Maßgabe des Satzes 5 dieses Absatzes beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im übrigen ist unserer
Ersatzpflicht wegen Verzögerung der Lieferung auf höchstens 15 % der vereinbarten Vergütung (inklusive Umsatzsteuer) nach
Maßgabe des Satzes 5 dieses Absatzes beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3.5. Befinden wir uns mit der Lieferung in Verzug, kann der Käufer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit der
Erklärung setzen, dass er nach Ablauf der Frist die Annahme der Kaufsache ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist
der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz statt der Leistung zu
verlangen. Absatz 4 gilt für den Schadensersatzanspruch statt der Leistung entsprechend. Der Anspruch auf Lieferung ist in
den Fällen des erfolglosen Ablaufs der Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung ausgeschlossen.
3.6. Der Käufer ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der
Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder ob er auf die Lieferung besteht.
3.7. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Käufer zumutbar.
4. Preis und Zahlung
4.1. Der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis ist freibleibend. Die Preisangaben verstehen sich ohne Umsatzsteuer
und gelten ab Werk. Die Umsatzsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe in der
Rechnung gesondert ausgewiesen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach
Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.
4.2. Der Käufer ist verpflichtet, den Preis bei Übergabe der Kaufsache oder Übersendung der Rechnung zu zahlen. Der Abzug
von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4.3. Entstehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, innerhalb
angemessener Frist Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht fristgerecht nach, sind wir nach Fristablauf zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.4. Als Zahlungsweisen werden Vorauskasse, Bankeinzug, Scheckeinsendung oder Überweisung akzeptiert, wobei sowohl
die Annahme als auch die Ablehnung einer der aufgeführten Zahlungsweisen ausschließlich der Firma bemefa obliegen, es
besteht seitens des Bestellers kein Anspruch auf die gewünschte Zahlungsweise, wenn wir dieser nicht zustimmen. Uns noch
unbekannte Neukunden können grundsätzlich nur gegen Vorauskasse beliefert werden. In Abhängigkeit vom Auftragsvolumen
behalten wir uns vor, Teilbeträge als Vorkasse zu vereinbaren. Eventuelle Skonti und Mengenrabatte werden im Vorwege
ausgehandelt. Auslandsbestellungen sind ausschließlich gegen Vorauskasse möglich. Eventuelle Bankgebühren sind grundsätzlich vollständig vom Besteller zu tragen, sie sind nicht vom Rechnungsbetrag (weder
vom Besteller selbst noch vom Geldinstitut) in Abzug zu bringen!
4.5. Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers
unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen,
soweit es auf Ansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis beruht.
4.6. Verzugszinsen werden mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
ist nicht ausgeschlossen.
5. Vertragsstornierungen
5.1. Vom Käufer vorgenommene Stornierungen berechtigen den Lieferer zur Erhebung von Schadenersatz entsprechend des
Anarbeitungsstandes des betroffenen Auftrages.
6. Gefahrübergang, Verpackungen, Transportversicherung
6.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht ab Werk auf den Käufer
über. Dem steht es gleich, wenn die Kaufsache – auf Verlangen des Käufers nach einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des
Käufers versendet und – an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person
übergeben werden.
6.2. Transportverpackungen werden vom Hersteller zurückgenommen und außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung einer
stofflichen Verwertung zugeführt.
6.3. Sofern der Käufer dies wünscht, wird die Kaufsache durch eine Transportversicherung eingedeckt. Diesbezüglich anfallende
Kosten trägt der Käufer.
7. Mängelhaftung, sonstige Haftung, Verjährung
7.1. Mängel der Kaufsache sind vom Käufer unverzüglich, spätestens aber 10 Tage nach deren Bekanntwerden unter Angabe
des Tages des ersten Auftretens und konkreter Beschreibung der Mängel schriftlich anzuzeigen. Entspricht die Anzeige nicht diesen
Anforderungen, ist jegliche Mängelhaftung ausgeschlossen
7.2. Im Falle der ordnungsgemäßen Anzeige haften wir für Mängel der Kaufsache wie folgt: Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache berechtigt (Nacherfüllung). Voraussetzung für die Mängelhaftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten der Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung ferner verweigern, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Dies gilt nicht für Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Geschäftssitz des Käufers verbracht
wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.3. Sollte die in Absatz 7.2 genannte Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein oder zweimal fehlschlagen, steht
dem Käufer das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten. Dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
7.4. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, v orhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 di eses Absatz es aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
7.5. Die Haftung für Schäden durch die Kaufsache an Rechtsgütern des Käufers oder Dritten, z.B. Schäden an anderen Sachen,
ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder derartige Schäden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
vertragstypisch und vorhersehbar sind. In Fällen grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.6. Die Regelungen der vorstehenden Absätze 4 und 5 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz
statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7.7. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Recht wegen Mängeln der Kaufsache beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang
bzw. im Falle einer Übernahme durch den Spediteur, den Frachtführer oder durch die sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person mit Übernahme durch diese. Die Verjährungsfrist des Satz 1 gilt auch bei Schadensersatzansprüchen, die nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen. Die Verjährungsfrist des Satz 1 gilt jedoch nicht in den Fällen des
§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen),
§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke),
§ 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder
§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB
(Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht).
Die im vorstehenden Satz genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts wegen Mängel des Produkts sind ausgeschlossen,
soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
7.8. Die Verjährungsfristen des Absatzes 7 gelten nicht im Falle des Vorsatzes, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei
Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.9. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt es auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Kaufsachen vor, bis der Käufer alle gegenwärtigen und künftig
entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.
8.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Kaufsache
zurück zu nehmen. Der Käufer stimmt einer Rücknahme in diesem Falle schon jetzt zu. In der Rücknahme liegt nur dann
ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten
(insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Käufers. Ferner sind wir berechtigt, dem Käufer jede Weiterveräußerung
oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufsache zu untersagen und die Einzugsermächtigung
(Absatz 5) zu widerrufen.
8.3. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene
Kosten gegen Elementargewalten und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Hieraus resultierende Ansprüche an
die Versicherung werden bereits jetzt an uns abgetreten.
8.4. Der Käufer darf die gelieferten Kaufsache und die an deren Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden bzw. zur Sicherung
übereignen noch abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Uns trotz eines Obsiegens im Rechtsstreit nach § 771
ZPO verbleibende Kosten dieser Klage hat der Käufer zu tragen.
8.5. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, zu verarbeiten oder zu
vermischen. Dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung
oder aus sonstigen Rechtsgründen (insbesondere aus den Sicherungen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des
mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages, inklusive Mehrwertsteuer ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer
auch nach der Abtretung befugt, wobei unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, hat der Käufer uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen
und den Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen
auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Die Einzugsermächtigung kann von uns im Falle von
Vertragsverletzungen (insbesondere Zahlungsverzug) durch den Käufer widerrufen werden.
8.6. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit den von uns
gelieferten Kaufsachen entstehenden Erzeugnissen zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir
als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Teilen Dritter deren Eigentumsrecht bestehen,
so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Teile.
9. Pauschalierter Schadensersatz
9.1. Steht uns ein Schadensersatz- oder Wertminderungsanspruch gegen den Käufer, gegen dessen Vertreter oder gegen dessen Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – zu, sind wir berechtigt, 20 % der vereinbarten Vergütung ohne
weiteren Nachweis als Schadensersatz oder Wertminderung zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens oder
einer höheren Wertminderung bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine
Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anzuwendendes Recht ist das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens
über den internationalen Warenkauf (CISG).
10.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch an jedem
anderen zuständigen Gerichtsstand geltend zu machen.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit uns geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
bemefa Metallmöbel GmbH
Annaberger Str. 282 a
09125 Chemnitz
Telefon: +49 (0) 371 5280 0
Telefax: +49 (0) 371 5280 180
E-Mail: info@bemefa.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns,
bemefa Metallmöbel GmbH
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09125 Chemnitz
zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Die Logistik der Rücksendung von Waren ist von Ihnen zu Organisieren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
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